Allgemeine Geschäftsbedingungen der GTS Global Travel Services GmbH
§1 Geltungsumfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der GTS Global Travel Services GmbH (nachfolgend „GTS“ genannt) und den Reiseagenturen (nachfolgend „Agentur“ genannt), mit denen eine Vertragsschließung erfolgt ist. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GTS und ihren Agenturen gelten die nachfolgenden AGB. Abweichende Bedingungen der Agentur erkennt GTS nicht an, es sei denn, GTS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der zwischen GTS und der Agentur abgeschlossene Agenturvertrag wird durch diese AGB ergänzt. Weichen einzelne Vereinbarungen im Agenturvertrag von den AGB ab, hat stets die vertragliche Vereinbarung Vorrang. Die nachstehenden AGB gelten insbesondere für die Vermittlung von Verträgen wie etwa Beförderungs- Beherbergungs- Mietwagen- und diversen Vermittlungsverträgen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GTS gelten auch dann, wenn die Nutzung, der Zugriff oder die Reiseanmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
§2 Gegenstand
GTS betreibt ein online Buchungssystem, das eine zuverlässige Verkaufsplattform zwischen Agenturen und Anbietern von Reiseprodukten bietet. Zu Ihren Produkten gehören Flugtickets, Unterkunft, Transfer, Mietwagen und andere Dienstleistungen. Alle GTS-Services finden in Echtzeit statt und ermöglichen eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten. Die GTS ermöglicht der Agentur den Zugang zu ihrer elektronischen GTS Buchungsplattform. Der Vertrag über den von der Agentur für den Kunden gebuchten Produktes, z.B. Flugticket, kommt zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft (Leistungsträger) unter Einbeziehung der entsprechenden Geschäftsbedingungen der Leistungsträger zu Stande. Für die einzelnen Vermittlungsleistungen gelten somit die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Zwischen dem Kunden und der GTS entsteht keine Vertragsbeziehung, da die GTS für die Agentur nur die Möglichkeit zur Buchung gibt. Die GTS tritt hierbei als Vermittler auf und ist somit kein Reiseveranstalter. Die Leistungen der GTS beschränken sich auf das zur Verfügung Stellen der Plattform und die Weiterleitung des Auftrages an den jeweiligen Leistungsträger. Die auf der Webseite angezeigten Informationen sind die des jeweiligen Leistungsträgers. GTS stellt diese fremden Informationen lediglich dar und ist nicht für die Inhalte verantwortlich. GTS stellt soweit erforderlich einen Reisesicherungsschein iSv § 651 k BGB aus.
§3 Buchungsablauf und Vertragsabschluss
Die Agentur hat für das Buchungs- und Reservierungsverfahren die hierfür von GTS angebotene oder akzeptierte Hard- und Software zu benutzen.
Die Agentur ist verpflichtet, alle für eine Buchung notwendigen Angaben vollständig und zweifelsfrei zu liefern. Die Agentur kann den Buchungsauftrag eines Kunden nur dann zur Abwicklung an GTS weitergeben oder selbst die Buchung vornehmen, wenn sie ihrerseits mit kaufmännischer Sorgfalt die Voraussetzungen zur Annahme des Auftrags, die vereinbarte Zahlungsabwicklung unter
Berücksichtigung der vereinbarten Abtretung und die Sicherstellung der Zahlung zugunsten von GTS geprüft hat. Die besonderen Sorgfaltspflichten sind in jedem Falle einzuhalten. Buchungsbestätigungen sind stets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Der Vertrag zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger kommt mit der Buchungsbestätigung zu Stande. Sie gilt als Vertragsannahme. Hat GTS den ihr von der Agentur erteilten Auftrag erbracht, ist sie zur Rechnungsstellung berechtigt. Der Rechnungsadressat schuldet den Rechnungsbetrag. Alle in den Angeboten und den Buchungsbestätigungen genannten Teilnahmebedingungen, insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und Nachweise über einen bestimmten Kundenstatus sind als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten. Die Agentur hat den Leistungsberechtigten darauf zu verpflichten bzw. hinzuweisen. Dokumentierte Berechtigungsscheine, wie Flugtickets, Voucher etc. gelten für die Person, für die sie ausgestellt ist und sind nur im geregelten Umfang übertragbar. Ob und in welchem Umfang die Agentur gegenüber ihren Kunden über länderspezifische Regelungen und Einreisebestimmungen aufklärungspflichtig ist, ist nicht Gegenstand des zwischen der Agentur und GTS bestehenden Vertragsverhältnisses.
§4 Buchungsabwicklung Flug/ Hotel/ Transfer/ Mietwagen/ Ferienwohnung
Es werden Vermittlungsverträge zwischen den Kunden der Agenturen und den Anbietern von Reiseleistungen (Flug, Hotel, Transfer, Mietwagen, Ferienwohnungen) vermittelt. Die angezeigten Preise sind verbindlich. GTS kann sich dabei wiederum anderer Vermittler bedienen. GTS vermittelt keine eigenen Kontingente.
Der Vermittlungsvertrag wird mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung durch GTS wirksam, die mit der Rechnung verbunden werden kann. Grundsätzlich ist die Agentur nicht Vermittler der Beförderungsleistung, sondern tritt als Auftragnehmer im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages auf, in den sie GTS als Consolidator (Vermittler von Reisedienstleistungen) zur technischen Abwicklung einbindet. Die Verwaltung des Buchungsauftrags obliegt hierbei der Agentur. Der Leistungsvertrag kommt stets zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten zu Stande. Für diese Leistungsbeziehung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils in Anspruch genommenen Leistungsträgers. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen. Diese sind ihm zugänglich zu machen. Mit der Buchungsbestätigung erwirbt der Kunde als Leistungsberechtigter den Anspruch auf Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsträger unter der Voraussetzung, dass auch das Entgelt entrichtet ist.
GTS handelt im Rahmen dieser Abwicklung mit Wirkung für und gegen den Leistungsträger, indem sie berechtigt ist, zur Bestellung, zur Reservierung der Leistung und zur Ausstellung der E-Tickets/ Vouchers den jeweiligen Leistungsträger zu verpflichten, die gebuchte Leistung zu erbringen. Die Agentur wird darauf hingewiesen, dass GTS das Entgelt entweder direkt an den Leistungsträger oder über eine Abrechnungsplattform (bspw. BSP/ IATA) stets zu zahlen hat und zwar unabhängig davon, ob sie ihrerseits Zahlung erhält.
Die Agentur erkennt ausdrücklich an, dass sie eingehende Zahlungen, die aufgrund einer Abtretung erfüllungshalber von GTS beansprucht werden, an GTS weiterzuleiten hat.
§5 Reservierungen
Die Agentur ist berechtigt, die von ihren Kunden gebuchten Leistungen reservieren zu lassen. Mit der Reservierung entsteht auch der Zahlungsanspruch. Die Reservierung ist verbindlich, wenn im Buchungssystem die Reservierung bestätigt ist. Sie wird auch bereits mit dem erfolgreichen Abschluss der Buchung gültig und zwar auch ohne gesonderte Bestätigung der Reservierung. Die Agentur kann sich die Reservierung beim Buchungsvorgang ausdrucken. Wenn die Agentur den erhaltenen Buchungsauftrag zur Abwicklung an GTS weiterleitet und GTS den Buchungsauftrag erfolgreich abgeschlossen hat, so ist diese auch verbindlich. Die Leistung selbst kann aber erst nach Zahlung verlangt und zu den ausgewiesenen und vertraglich vereinbarten Zeiten in Anspruch genommen werden. Sind in der Reservierungsbestätigung Preise angegeben, sind diese verbindlich für die endgültige Buchung. Es ist Aufgabe und Pflicht der Agentur die vorgenommene Reservierung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Reservierungsfrist zu beachten. Wird die Leistung nicht abgenommen oder in zulässiger Weise storniert gelten für die dadurch ausgelösten Rechtsfolgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger. Die Agentur hat GTS schadlos zu halten. Ihm ist zusätzlich der Betrag zu erstatten, den er im Vertrauen auf die Gültigkeit der Buchung an den Leistungsträger verauslagt hat.
§6 Reklamationen
Reklamationen des Leistungsberechtigten sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen, sofern das zwischen den Kunden der Agentur und dem Leistungsträger bestehende Rechtsverhältnis (Leistungsverhältnis) betroffen ist.
§7 Stornierungen und Umbuchungen
Eine Stornierung oder Umbuchung der Buchung ist unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens zulässig, solange die Leistung noch nicht erbracht und die Stornierungs- und Umbuchungsfrist nicht abgelaufen ist. Die anfallenden Gebühren werden vom Leistungsträger nach Maßgabe seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgesetzt und erhoben. Auf die Höhe der abzurechnenden Gebühren hat GTS keinen Einfluss. Werden sie nicht zurückgegeben und bleibt GTS mit der Zahlung des Flugentgeltes ganz oder teilweise belastet, so ist das volle Leistungsentgelt abzurechnen und zu zahlen. Zahlungsverpflichtet ist die Agentur. Hat GTS das Entgelt für die Buchung gezahlt, aber ihrerseits keine Zahlung der Agentur erhalten, ist sie berechtigt, die Buchung rückgängig zu machen. GTS hat die Agentur aufzufordern innerhalb einer gesetzten Frist, die Zahlung an GTS nachzuweisen. Gelingt dies der Agentur nicht, ist GTS zur Stornierung der Buchung berechtigt. Es ist Angelegenheit der Agentur in diesem Fall seinen Kunden von der Stornierung der Buchung zu informieren. Die Agentur bleibt verpflichtet für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung den GTS daraus entstehenden Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. GTS steht bis zur endgültigen Abwicklung der Vorgänge ein Zurückbehaltungsrecht zu.
§8 Auslieferung der Leistungsdokumente und Versand
Die Agentur ist verpflichtet dem/n Leistungsberechtigten die Buchungsunterlagen/ Voucher nur auszuhändigen, wenn auch die vereinbarte Vergütung vollständig und nachweisbar gezahlt und die Zahlung, soweit die Agentur die Zahlung entgegengenommen hat, an GTS oder den Leistungsträger weitergeleitet oder für diese sichergestellt hat. Die Agentur haftet gegenüber GTS auf den vollen Rechnungsbetrag, wenn sie diese Verpflichtung nicht einhält.
Der Versand der Dokumente erfolgt auf elektronischem Wege. Sobald eine Buchung abgeschlossen ist, können die E-Tickets oder Voucher im System ausgedruckt werden.
§9 Zahlungsabwicklung
Die Agentur ist gegenüber GTS auf der Grundlage der von ihr erteilten Aufträge zahlungsverpflichtet. Mit Rechnungsstellung bestätigt GTS, dass sie den ihr erteilten Auftrag erfüllt hat. Die Rechnung ist sofort fällig, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Soweit die Agentur diese Rechnung ihren Kunden weiterbelastet, tritt die Agentur diese Forderung erfüllungshalber an GTS ab, die hiermit angenommen wird mit der Maßgabe, dass GTS zur jederzeitigen Offenlegung der Forderungsabtretung berechtigt ist, und die Agentur, soweit die Forderung von GTS noch nicht erfüllt wurde, zum Einzug der Forderung auf Rechnung von GTS berechtigt ist. Die Agentur ist zur Weiterleitung des insoweit vereinnahmten Fremdgeldes an GTS verpflichtet. Diese treuhänderische Abwicklung steht im notwendigen Interesse von GTS. Der Agentur ist eine Verfügung über diese der GTS zustehenden Gelder untersagt.
Die Abwicklung der Zahlung der jeweiligen Leistungen erfolgt direkt über GTS. Derzeit werden folgende Zahlungsoptionen akzeptiert: Barzahlung, Überweisung, Sepa-Lastschrift, Mastercard, Visa, Sofortüberweisung, Ideal. Hierbei können Transaktionsentgelte entstehen, die an die Agentur weitergegeben werden können. Kommt es zu dem Fall, das die Agentur die Kreditkartendaten des Endkunden nutzt, haftet hierfür die Agentur, insbesondere wenn es zu einem chargeback Fall kommen sollte. In diesem Falle übernimmt die Agentur jegliche Kosten, die GTS anfallen, auch die Kosten, die an den Leistungsträger überführt werden müssen. Das jeweilige Entgelt ist sofort fällig und ist von der Reiseagentur zu zahlen. Die GTS ist zum Inkasso der Forderung berechtigt.
§10 Geltendmachung von Ansprüchen, Obliegenheiten des Leistungsberechtigten
Sämtliche aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden der Agentur und dem Leistungsträger. Mängel der Vermittlungsleistung durch GTS sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Leistungsberechtigten aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch GTS möglich gewesen wäre. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen
§11 Rechte und Pflichten der Agentur
und die entsprechende Änderungsanfrage an die GTS zu versenden. Die Bearbeitung durch GTS bedeutet keine Bestätigung oder Zustimmung der Änderungsanfrage.
Bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr muss die Agentur unverzügliche Klärung über GTS herbeizuführen. Es sind die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte einzuhalten und den Kunden auf die Weitergabe der Kreditkartendaten an den Leistungsträger bzw. GTS zum Zwecke der Abbuchung der einzelnen Transaktionsrechnungsbeträge hinzuweisen und seine Zustimmung zu dieser Verwendung einzuholen. Im Kreditkartenzahlungsverkehr sind die AGB`s der Institutionen zu beachten, deren Karten sie im Geschäftsverkehr als Zahlungsmittel nach den Vorgaben der Leistungsträger akzeptieren kann.
Die Agentur hat sicherzustellen, dass die ausgestellten Dokumente erst nach vollständiger Zahlung dem Kunden frei verfügbar werden.
§12 Aufrechnungsverbot
Die Agentur darf nur mit unbestritten oder rechtskräftigen Forderungen, sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegenüber der GTS aufrechnen.
§13 Datenspeicherung und Verwertung
GTS ist berechtigt die von der Agentur im System eingegeben Daten zu speichern und zu verwenden. GTS ist zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen nehmen wir Bezug auf unsere Datenschutzbestimmungen.
§14 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der GTS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet GTS wegen übernommener Garantien und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen, auf deren Einhaltung ein Nutzer vertrauen darf und solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Die Agentur hat keinen Anspruch auf Ersatz für etwaige Schäden, die aufgrund eines Ausfalles der Webseite der GTS entstehen. Hinsichtlich der Angaben zu Leistungen der diversen Anbieter, haftet nur der Anbieter selbst. GTS steht nicht für dessen Beschreibung der Leistung oder dessen sonstigen Zusagen im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung ein. GTS haftet nicht für die tatsächliche Erbringung der jeweils gebuchten Leistung.
§15 Schlussbestimmungen
Stand: Januar 2021